Schiedsgutachten - Heinrich Bodden Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk

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Schiedsgutachten

Gutachten

Schiedsgutachten

Grundsätzliches:

Eine Möglichkeit, ohne Gerichtsverfahren eine Einigung zu erzielen, besteht in der Beauftragung eines Schiedsgutachtens. Auftragnehmer, Auftraggeber, Mieter und/oder Vermieter , die sich über ein bestimmtes Problem nicht einigen können - sei es über eine Auslegung des Vertrages, sei es über die Ursachen von Mängeln - beauftragen gemeinsam eine dritte Person (nämlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen), der den Streit für Sie schlichten soll.


Fazit: Einigen ist besser als streiten!


Die Einigung mit einem Schiedsgutachter setzt allerdings hohes Vertrauen in die Integrität und Sachkunde der Person voraus, die das Schiedsgutachen erstellen soll. Die Vorteieile sich wie folgt dar:


  • Schnelle Klärung strittiger Punkte ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit 
  • kann selbst bei hohen Streitwerten ohne Anwaltsbeteiligung durchgeführt werden 
  • Ersparnis von zusätzlichen Prozesskosten 

Die Erstellung eines Schiedsgutachtens wird auch nur dann erwogen werden können, wenn die Parteien untereinander ein gutes Verhältnis behalten und ihre Beziehung als auch Ihre persönliche Belastung nicht durch den aufgetretenen Streit belasten wollen.


Schiedsgutachten schlichten Streitigkeiten und vermeiden kostenträchtige Bauprozesse !!!

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